Fluchttüren sind sehr wichtige Bestandteile jedes grösseren Gebäudes. Sie bestehen aus vielen Komponenten, müssen verschiedene Bedürfnisse erfüllen und sind entsprechend diversen Normen konzipiert. Hier finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Normen und Begriffe rund um die Fluchttüre.
Fluchttüren sind Türen, die mit Schlössern und Beschlägen nach SN EN 179 oder SN EN 1125 und optional mit elektrischen Verriegelungen und Steuerungen nach SN EN 13637 ausgestattet werden. Diese geprüften Fluchtkomponenten müssen so in den verschiedenen Türkonstruktionen eingesetzt werden, dass sie die geforderten Fluchtfunktionen erfüllen.
Für den korrekten Einbau der geprüften Fluchtwegkomponenten und somit der Fluchtfunktionen an der Tür ist der Türbauer verantwortlich.
Um Missverständnisse zu vermeiden, werden einige Sammelbegriffe, die innerhalb der Normen verwendet werden und mehrere Varianten beinhalten, hier erläutert.
Bedienelemente werden in verschiedenen Normen unterschiedlich bezeichnet.
Nach SN EN 179 sind dies der «Drücker» und die «Stossplatte».
Die SN EN 179 beschreibt mechanische Fluchttürkomponenten für Notausgangstüren.
Nach SN EN 1125 sind dies die Begriffe «Griffstange» und «Druckstange».
Die SN EN 1125 beschreibt mechanische Fluchttürkomponenten für Paniktüren.
Um verständlich zu bleiben, werden meist die Begriffe «Drücker» für SN EN 179 und «Panikstange» für SN EN 1125 verwendet, ohne dabei eine der beschriebenen Varianten auszuschliessen.
Das Türsteuerterminal (TST) beinhaltet:
Das TST wird in der SN EN 13637 nicht erwähnt. Dort werden teilweise auch andere Begriffe genutzt.
Elektrisch gesteuerte Fluchttüranlagen nach SN EN 13637 bestehen mindestens aus folgenden Elementen (einzeln oder kombiniert):
Zusätzlich in die Fluchttüranlage integrierbar sind:
- Klasse t1 entspricht einer einfachen Zeitverzögerung mit maximal 15 Sekunden.
- Klasse t2 entspricht einer zweifachen Zeitverzögerung mit maximal 15 Sekunden und zusätzlich maximal 180 Sekunden.
- Die zweite Zeitverzögerung wird ausschliesslich manuell aus einer 24 Stunden besetzten Sicherheitszentral (zentrale Fluchtwegsteuerung) ausgelöst. Dafür muss die Situation vor der entsprechenden Fluchttüre direkt oder über Videoüberwachung einsehbar sein.
- Als Option kann die Zeitverzögerung in der Fluchtsteuerung jederzeit über ein Evakuationssignal, zum Beispiel die Brandfallsteuerung, vorzeitig abgebrochen und die Türe freigegeben werden.
Autoren: Werner Frei, Hanspeter Link