Die seit März 2017 in der Schweiz gültige Norm SN EN 13637 gibt Planern und Errichtern bei der Realisierung einer Fluchttüre mehr Möglichkeiten als früher. Denn mit dieser Norm kann der Missbrauch von Türen in Fluchtwegen vermieden werden, ohne die Fluchtfunktion zu beeinflussen. Das ist möglich, da die Anforderungen der SN EN 13637 nicht für mechanische, sondern für elektrisch gesteuerte Fluchttüranlagen ausgelegt sind. Diese lassen sich elektrisch verriegeln und sind inzwischen oft in das gesamte Sicherheitssystem eines Gebäudes integriert. So kann die Fluchttüre nicht mehr unbemerkt von innen geöffnet werden.
Rein mechanische Fluchtfunktionen wurden bisher und werden auch weiterhin durch die SN EN 179 sowie die SN EN 1125 abgedeckt. Die SN EN 179 beschreibt mechanische Fluchttürkomponenten für Notausgangstüren mit Drücker. Die SN EN 1125 gilt für mechanische Fluchttürkomponenten bei Paniktüren mit Panikstange. Obwohl auch in diesen Fällen elektromechanische Schlösser eingesetzt werden können, bleibt die Fluchtfunktion immer rein mechanisch. Die elektrischen Funktionen dienen nur der Überwachung oder der Zutrittskontrolle für den Eintritt gegen die Fluchtrichtung. Sie dürfen die mechanische Freigabefunktion nicht beeinflussen.
Seit Einführung der SN EN 13637 kann eine Notausgangs- oder Paniktüre zusätzlich in Fluchtrichtung elektrisch verriegelt und gesteuert werden, beispielsweise durch eine Zutrittskontrolle.
Im Wortlaut heisst die SN EN 13637: Schlösser und Baubeschläge – Elektrisch gesteuerte Fluchttüranlagen für Türen in Fluchtwegen – Anforderungen und Prüfverfahren. Sie gibt die Anforderungen vor, die ein sicheres Entkommen durch eine Fluchttüre ermöglichen. Dabei dürfen höchstens zwei Handgriffe zur Freigabe der elektrisch gesteuerten Fluchttüranlage notwendig sein.
Elektrisch gesteuerte Fluchttüranlagen nach SN EN 13637 bestehen mindestens aus folgenden Elementen (einzeln oder kombiniert):
Vorgeschrieben ist ausserdem ein Piktogramm, das in Grösse und Farbgebung definiert ist und die Funktionsweise des Auslöseelements eindeutig erkennbar macht.
Zusätzlich integrierbar sind:
Lesen Sie in unserem nächsten Beitrag mehr zum Thema «Zeitverzögerung bei Türen in Fluchtwegen».
Weitere neue Anforderungen der Norm betreffen die Bedingungen zum Zurücksetzen der Türe vom Fluchtmodus in die Grundstellung:
1. Wurde die Fluchttüre mit einer Fluchtwegsteuerung über den Nottaster des Türterminals freigegeben, muss die Rückstellung an der Türe mit einem Schlüssel oder anderem zur Identifizierung benötigten Mittel erfolgen. So wird gewährleistet, dass nur befugte Personen diese Rücksetzung durchführen können, die gleichzeitig die korrekte Grundstellung der Fluchttüre vor Ort überprüfen.
2. Wurde die Fluchttüre mit einer zentralen Fluchtwegsteuerung freigegeben, kann die Rückstellung ebenfalls über die zentrale Steuerung erfolgen. Voraussetzungen dafür:
Autoren: Hanspeter Link und Werner Frei