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Fluchttüren besser gegen Missbrauch sichern

Kinder am TischKinder am Tisch

Notausgänge und Fluchttüren sind lebensrettend. Im Notfall kann jeder dank der gesetzlich vorgeschriebenen mechanischen Fluchttürverschlüsse durch solche Türen aus dem Gebäude nach aussen gelangen. Doch in manchen Situationen werden Notausgänge missbraucht oder sogar zu einer Gefahr für Personen, die unter Aufsicht im Haus bleiben sollen. Dazu zählen beispielsweise Kinder in Betreuungseinrichtungen, bei denen die Fluchttüre direkt in einen gefährlichen Bereich mündet. Auch Seniorenheime und Pflegestationen für Demenzkranke fallen darunter.

Verzögerte Freigabe der Fluchttüre

Daher liegt es im Interesse der Gebäudebetreiber, Fluchttüren auch in Fluchtrichtung, also von innen, durch eine elektrisch gesteuerte Verriegelung zu sichern. Möglich ist das mit der Norm SN EN 13637. Sie erlaubt eine sogenannte verzögerte Fluchttürfreigabe. Wird also der Nottaster betätigt, um die Tür in einer Notsituation zu öffnen, bleibt die Tür für wenige Sekunden noch verriegelt. Diese Verzögerung wird mit einem Countdown – die rückwärts laufende Anzahl der Sekunden bis zur Öffnung der Tür – angezeigt. Erst nach Ablauf der programmierten Verzögerung öffnet sich die Tür. Solch eine Fluchttüre muss zusätzlich mit akustischen und/oder visuellen Signalelementen ausgestattet sein, um die verbleibende Verzögerungszeit bis zur Freigabe der Verriegelung anzuzeigen.

Realisierung mit der Norm SN EN 13637

Türen mit dieser Rettungswegtechnik sind Teil eines Sicherheitssystems, also in die Gebäudesteuerung integriert. Das heisst, die Verriegelungen und auch die verzögerte Freigabe werden elektrisch gesteuert. Um diese Türfunktion normgerecht realisieren zu können, müssen Komponenten nach SN EN 13637 eingesetzt werden. So können beispielsweise beide Seiten der Fluchttüre mit Zutrittskontrolllesern ausgestattet werden. Mit der Umsetzung der SN EN 13637 kann der Missbrauch von Türen in Fluchtwegen vermieden werden, ohne dabei die Fluchtfunktion zu beeinflussen.

Entscheidung der Behörden ist notwendig

Grundsätzlich darf eine Fluchttüre nur unter bestimmten Voraussetzungen mit einer verzögerten Freigabe ausgestattet werden. Die Entscheidung, unter welchen Bedingungen eine verzögerte Freigabe der Fluchttüre zulässig ist, liegt in der Verantwortung der zuständigen Behörden. Eine dauerhafte Sperrung der Freigabe birgt ein hohes Risiko und wird daher nur in Ausnahmefällen zugelassen, beispielsweise bei einem Umbau von Gebäudebereichen.

Autoren: Werner Frei, Hanspeter Link

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