Die Abschlusstüre soll tagsüber frei zugänglich sein. Ausserhalb der Bürozeiten oder am Wochenende ist der Zutritt nur mit berechtigtem Medium oder über den Interventionszylinder möglich. Die Türe muss den brandschutztechnischen Anforderungen nach EI 30 und der Norm SN EN 179 für Fluchtwegtüren entsprechen.
Der Zutritt erfolgt ausserhalb der Bürozeiten über einen Badge-Leser, der das Motorschloss öffnet. Nach erfolgter Begehung schliesst die Türe mittels Türschliesser und das Schloss verriegelt selbstständig. Während den Bürozeiten wird das Motorschloss freigeschaltet und die Türe mittels Türschliesser gehalten (Rollfallenfunktion). Der Zugang ist ohne berechtigtes Medium möglich. Die Intervention erfolgt über den mechanischen Zylinder.
Der Austritt erfolgt mittels Türdrücker nach SN EN 179. Das Schloss lässt sich von innen über die Panikfunktion immer öffnen. Mittels Türdrückerbetätigung wird der Riegel zurückgezogen und die Kreuzfalle freigegeben. Nach erfolgtem Durchgang schliesst die Türe mittels mechanischem Türschliesser automatisch und das Schloss verriegelt selbstständig. Die geprüfte Brandschutztüre wird mit einem Türschliesser ausgestattet.
Wird die Türe nach positiver Mediumsprüfung oder nach Impulsabgabe über die Sonnerie nicht begangen, verriegelt die Türe nach wenigen Sekunden wieder automatisch. Bei einer Brandschutztüre ist der Anschluss an eine Brandmeldeanlage und das Brandschutzmodul (FSModul) unerlässlich, da dieses bei Stromausfall mittels Kondensatoren die nötige Restspannung an das Schloss liefert um es in die Verriegelt-Position zu bringen.
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